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Honorarempfehlungen
Die VBV - Vereinigung beratender Betriebs- und Volkswirte hat erstmals 1953 eine Gebührenordnung aufgestellt. Diese wurde 1967 in Gemeinschaft mit dem Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte e.V. (Sitz Bonn) nach den Grundsätzen der Gebührenordnung von 1953 überarbeitet und wird fortwährend aktualisiert. Es handelt sich hierbei um unverbindliche Honorarempfehlungen, die lediglich als (Vergleichs-) Maßstab dienen, aber keine Bindungswirkung - auch nicht für die Mitglieder der VBV - haben.