Werden auch Sie Mitglied in der VBV



Voraussetzungen


Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater, die eine Mitgliedschaft in der VBV anstreben, müssen einen hohen Qualifikationsstand nachweisen, sowie sich den Richtlinien über die Berufsauffassung und Berufsausübung unterwerfen.

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Aufnahmebedingungen


Die VBV-Mitgliedschaft setzt eine einschlägige akademische Ausbildung sowie Berufserfahrung voraus, die zum Ausüben der Beratertätigkeit hinreichend qualifiziert. In der Satzung des Verbandes ist darüber hinaus festgelegt:

"In einem Aufnahmeverfahren muss dem Vorstand gegenüber der Nachweis über die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen der Qualifikation zur freiberuflichen Tätigkeit erbracht werden. Ausnahmen kann die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung mit dreiviertel Mehrheit zulassen.

Den akademisch vorgebildeten Beratern sind freiberufliche Berater gleichgestellt, die

1. eine mehr als 10-jährige Praxis im Beratungswesen nachweisen können
2. eine von der VBV anerkannte Fachprüfung als Berater bestanden haben und nachweisen können."


So werden Sie Mitglied in der VBV


Um Mitglied zu werden, senden Sie uns zunächst bitte ein Aufnahmegesuch sowie Ihren Lebenslauf zu.

Nach Eingang Ihres Schreibens und kurzer Prüfung senden wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen (Mitgliedsantrag) zu.

Über den Eintritt neuer Mitglieder wird im Vorstand in regelmäßigen Abständen beraten bzw. kurzfristig entschieden.

Haben Sie Fragen zu den Aufnahmevoraussetzungen bzw. zum Ablauf des Aufnahmeverfahrens?

Kontakt



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